Eine immer wiederkehrende Aufgabe ist die Verwaltung von Funkfrequenzen. Abhängig von der eingesetzten Technik sind unterschiedliche Referate der Bundesnetzagentur in Deutschland zuständig. Jedes Referat hat dort eigene Formulare und Vorschriften, z.B. die VVBüfu, die Verwaltungsvorschrift Bündelfunk. Noch komplizierter kann es für Sie werden, wenn Sie auch für den Funk im Ausland zuständig sind.
Jede Änderung an ihrem bestehenden Funksystem muss der Behörde gemeldet werden. Frequenzen, die nicht mehr benötigt werden, müssen zurückgegeben werde. Kurzzeit-Frequenzen, exakte Terminierung, Fristenkontrolle und Transparenz erfordern auf Grund der verschiedenen Vorschriften unnötig steile Lernkurven.
In unregelmäßigen Abständen erfolgt von der BNetzA eine Überprüfung Ihres Systems. Haben Sie es dann versäumt z.B. veränderte Antennenparameter zu melden, erhalten Sie eine Ordnungswidrigkeit, die im Handelsregister eingetragen wird.
PFM – Professionelles Frequenz Management nimmt Ihnen all diese Aufgaben ab und bildet die direkte Schnittstelle zwischen Ihrem Unternehmen und der Behörde. Machen Sie sich keine Sorgen, welches Formular ausgefüllt werden muss oder welche Verwaltungsvorschrift in Ihrem Fall greift. Selbst die Überprüfung der Gebührenbescheide werden durch PFM abgedeckt.
Durch die Mitgliedschaft in den wichtigsten Verbänden werden außerdem Ihre Interessen bei allen Fragen rund um den Funk bei den Behörden vertreten.
Sprechen Sie uns an für eine Terminvereinbarung.
Frequenzkoordinierung
Die Frequenzkoordinierung ist eine hoheitliche Aufgabe, wahrgenommen von der Bundesnetzagentur (BNetzA). Die Wangen-CC hilft Ihnen bei der Beantragung von Frequenzen, insbesondere bei Frequenzen für den Bündelfunk (Tetra, Tetrapol, DMR Tier III).
Bündelfunk
Für den Bündelfunk hat die BNetzA eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die VVBüFu die sehr strenge Auflagen an die Vergabe von Bündelfunkfrequenzen auferlegt. Die Wangen CC hat eine große Anzahl von Frequenzverlängerungen und Neubeantragungen erfolgreich durchgeführt und bietet Ihnen die Dienste gerne an.
Richtfunk
Richtfunk wird sehr oft bei digitalen Netzen verwendet um die Kommunikation zwischen den Basisstationen sicherzustellen. Richtfunkstrecken müssen bei der BNetzA in einem anderen Referat beantragt werden, als die Bündelfunkfrequenzen. Das führt regelmäßig zu Verwirrungen, da dieses Referat auch neuerdings 5G Frequenzen vergibt.
Die Wangen CC kennt sich aus mit der BNetzA und hilft Ihnen sicher durch den Dschungel.
Cross-Border-Coordination (HCM)
Im Rahmen von Frequenzbeantragungen für Bündelfunk (Vorgabe aus der VVBüFu) und für lokale bzw regionale Frequenzen in 5G wird grundsätzlich die Cross-Border-Coordination (HCM) verlangt. In Kooperation mit der PreHCM Services GmbH, Miltenberg, bietet die Wangen CC Ihnen immer einen kompletten Frequenzantrag an, der eben auch HCM mit beinhaltet.