Deutschland soll Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur und Leitmarkt für 5G in Europa werden. Dafür müssen Frequenzen frühzeitig undbedarfsgerecht vergeben werden. Die Versorgungsverpflichtung soll zu einem zügigen Netzausbau führen, zur Sicherstellung der Breitbandziele aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Die Versorgungsverpflichtung darf aber nicht ein Unternehmen aus der Privatwirtschaft unzumutbar belasten und muss diskriminierungsfrei sein. Die Frequenznutzung ist ausschließlich für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten vorgesehen. Die Nutzung ist bis zum 31.12.2040 befristet.
An bestimmte Frequenzblöcke soll die Verpflichtung geknüpft werden, Bundesautobahnen und Bundesstraßen bis Ende 2022 vollständig mit 100 Mbit/s zu versorgen. Die Frequenzen wurden versteigt und gingen an die zugelassenen Unternehmen: Telekom, Vodafone, Telefonica Deutschland und 1&1 Drillisch Netz AG.
Für lokale und regionale Zuteilungen (Frequenzen für eigene, autarke Telekommunikationsnetze) stellt die BNetzA Frequenzen aus dem Bereich 3.700 bis 3.800 MHz und 26 GHz zur Verfügung. Dieses höchst interessante Anwendungsfeld eröffnet lokal oder in überschaubar großen Regionen die Möglichkeit eigene 5G-Netze aufzubauen, z.B. Campus-Lösungen. Die Spielregeln hierfür werden nach der Versteigerung der restlichen 5G Frequenzen festgelegt. Dann bietet die Wangen CC Ihnen Dienste an, mit denen Sie Ihre lokalen oder regionalen 5G Netze aufbauen können.
Die Frequenzbeantragungen werden in weiten Bereichen den Bündelfunk-Anträgen ähneln. Die Wangen CC ist jetzt schon bestens aufgestellt Sie bei der Antragstellung zu unterstützen.
Lokale Anwendungen
Eigentlich hatte die BNetzA eine Unterscheidung zwischen lokalen und regionalen Anwendungen vorgesehen. Diese Unterscheidung hat sie nach der ersten Kommentierung verworfen. Die BNetzA bezieht sich im Wesentlichen stark auf auf Anwendungsfälle der Industrie, z.B. Industrieautomation bzw. Industrie 4.0. Es ist vorgesehen, prioritär in einem ersten Schritt innerhalb von Grundstücken einzelner aber auch größerer Zuteilungsgebiete grundstücksbezogene Nutzungen insbesondere für Industrieanwendungen zu ermöglichen. Die BNetzA folgt damit den Kommentaren der Industrieanwender, dass sie in der Regel besondere Anforderungen z.B. im Bereich der Sicherheit haben, die von regionalen oder gar bundesweiten Netzbetreibern nicht befriedigt werden können. Es würde sich um innerbetriebliche Anwendungen handeln.
Die Frequenzplanung für 5G Netze bedarf bedeutend mehr know-how und ist zeitintensiver als beispielsweise eine Tetra-Planung. Alleine TDD Planung und Beachtung der BEM (Frequenz-Block-Masken) bedürfen intensiver Planungskenntnisse in der Breitbandtechnologie.
Regionale Anwendungen
Mit der geplanten Bereitstellung für den drahtlosen Netzzugang wird die die Möglichkeit geboten den besonderen Anforderungen kritischer Infrastruktur gerecht zu werden, z.B. im Hinblick auf die Energiewende. Aus diesem Grund kommen als Nutzer dieser Frequenzen die Betreiber der kritischen Infrastrukturen in Betracht.
Unternehmen mit kritischer Infrastruktur (Wasser, Gas, Strom, Fernwärme, Kraftwerke usw.) sind heute noch oftmals dazu gezwungen am eigenen Bedarf vorbei entwickelte Netzinfrastrukturen von Drittanbietern sowie deren Dienstleistungen und Traffic vor Ort anzumieten.
Durch eine flexible Frequenzzuteilung wird es möglich sein, unterschiedlichste Geschäftemodelle, insbesondere Industrie 4.0, IoT und ähnliche wichtige Anwendungen, aber auch die Möglichkeit in dünn besiedeltem Gebiet leistungsfähige drahtlose Netzzugänge im Frequenzbereich von 3.700 MHz bis 3800 MHz zu realisieren.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fordert von den Betreibern kritischer Infrastruktur erhebliche Aufwendungen, um sich dauerhaft vor Cyberangriffen (z.B. Kraftwerke in der Ukraine) zu schützen. Wesentlicher Baustein des für die Branche geforderten Managementsystems für Informationssicherheit (ISMS) ist die Informationssicherheit dauerhaft zu definieren, zu steuern, zu kontrollieren, aufrechtzuerhalten und fortlaufend zu verbessern. Dies ist nur mit einem direkten Zugriff auf eigene und betreiberunabhängige Kommunikationssysteme zu gewährleisten.
Die dargestellten, kritischen Situationen werden durch die Frequenzen im Frequenzbereich 3.700 MHz bis 3.800 MHz deutlich entschärft werden.